AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Art und Umfang der Leistungen
(1) Die Valuniq Spirit GmbH unterstützt den Kunden im Bereich Marketing, Social Media und PR. Die Angebote der Valuniq Spirit GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung der Valuniq Spirit GmbH zustande. Art, Ort, Zeit und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung und dem der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Angebot. Die Valuniq Spirit GmbH erbringt ihre Leistungen gemäß diesen AGB und dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Valuniq Spirit GmbH im Rahmen einer Software- oder Webseite- Betreuung/-Wartung/-Pflege keine Zugangs- und Zugriffsabsicherungen oder die Implementierung von Schutzmaßnahmen gegen Hackerangriffe oder sonstige unberechtigte Eindringversuche in die Software bzw. Webseite; dies obliegt weiterhin dem Kunden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Valuniq Spirit GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Die Valuniq Spirit GmbH schuldet keine höchstpersönliche Leistungserbringung, sie ist berechtigt Dritte ganz oder teilweise mit der Erbringung vertraglicher Leistungen zu beauftragen.


II. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird die Valuniq Spirit GmbH bei der Erbringung der beauftragten Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, und, soweit erforderlich, Mitarbeitern der Valuniq Spirit GmbH zu seinen Geschäftszeiten angemessen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen.
(2) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, verlängern sich vereinbarte Leistungstermine entsprechend und der entstehende Mehraufwand ist der Valuniq Spirit GmbH gesondert zu vergüten. Ansprüche und Rechte des Valuniq Spirit GmbH wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Mitwirkungsleistungen bleiben unberührt.


III. Änderungsverlangen
(1) Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung (nachfolgend auch „Dienstvertrag“) bzw. in dem Fall, dass die Valuniq Spirit GmbH ein bestimmtes Arbeitsergebnis als Erfolg schuldet (nachfolgend auch „Werkvertrag“) bis zur Abnahme der Leistungen jederzeit schriftlich Änderungen der Anforderungen am Auftrag verlangen (nachfolgend auch „Änderungsverlangen“).
(2) Die Valuniq Spirit GmbH wird Änderungsverlangen des Kunden binnen angemessener Frist prüfen. Soweit die Prüfung des Änderungsverlangens einen erheblichen Aufwand durch die Valuniq Spirit GmbH erfordert, hat sie Anspruch auf angemessenen Aufwendungsersatz.
(3) Während der Prüfung setzt die Valuniq Spirit GmbH die Leistungen nach dem bestehenden Vertrag fort, soweit nicht der Kunde zumindest in Textform eine Unterbrechung verlangt. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine werden um die Dauer der verlangten Unterbrechung und um eine angemessene Wiederanlaufzeit verlängert.
(4) Das Ergebnis der Prüfung eines Änderungsverlangens wird die Valuniq Spirit GmbH innerhalb angemessener Frist, jedenfalls jedoch innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Erhalt des Änderungsverlangens schriftlich mitteilen. Wenn das Änderungsverlangen durchführbar ist, wird die Valuniq Spirit GmbH dessen Durchführung zu angemessenen Konditionen anbieten.
(5) Hält der Kunde das Änderungsverlangen nach Erhalt des Angebots der Valuniq Spirit GmbH aufrecht, ist dessen Durchführung damit vereinbart.
(6) Vereinbarte Leistungsänderungen sind von den Parteien in geeigneter Form als Vertragsänderungen zu dokumentieren.


IV. Abnahme
(1) Für den Fall, dass die Valuniq Spirit GmbH ein bestimmtes Arbeitsergebnis als Erfolg schuldet (Werkvertrag), nimmt der Kunde das Arbeitsergebnis ab, wenn es vollständig zur Abnahmeprüfung von der Valuniq Spirit GmbH bereitgestellt wurde und frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, insbesondere die vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sollen von den Parteien dokumentiert werden.
(2) Der Kunde kann die Abnahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erklären. Das Arbeitsergebnis gilt insbesondere dann als abgenommen, wenn der Kunde
a) es entsprechend der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung nutzt, keine Abnahme verlangt und zwei Wochen nach Beginn der Nutzung abgelaufen sind, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Abnahmeprüfung, oder
b) nicht innerhalb von zwei Wochen ab vollständiger Bereitstellung des Arbeitsergebnisses zur Abnahmeprüfung wegen nicht nur unwesentlicher Mängel die Abnahme verweigert oder begründete Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit erklärt hat.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Zerstörung des Arbeitsergebnisses auf den Kunden über.


V. Vergütung
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit in den vertraglichen Vereinbarungen keine Fälligkeit der Vergütung bestimmt ist, ist die Vergütung 7 Tage nach der Erbringung der Leistung (Dienstvertrag), bzw. für den Fall, dass ein bestimmtes Arbeitsergebnis als Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), 7 Tage nach der Abnahme der Leistung und für den Fall, dass eine laufende Vergütung für ein Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde, ist die laufende Vergütung jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats fällig. Die Valuniq Spirit GmbH kann, soweit kein Dauerschuldverhältnis vorliegt, in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen bis zur Höhe der bereits erbrachten Leistungen verlangen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs auf einem der Geschäftskonten der Valuniq Spirit GmbH entscheidend. Rechnungen können auch elektronisch übermittelt werden.
(2) Kosten für Zuarbeiten Dritter, also Leistungen die keine vertraglichen Leistungen darstellen, aber dafür erforderlich sind, muss die Valuniq Spirit GmbH nicht verauslagen. Gebühren für Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema) führt der Kunde direkt ab.
(3) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von Valuniq Spirit GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(5) Soweit Bestandteile des Auftrags körperliche, bewegliche Gegenstände (z.B. Datenträger) sind, geht das Eigentum erst mit Abnahme und vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.


VI. Nutzungsrechte
(1) Die Valuniq Spirit GmbH räumt dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Ergebnisse (z.B. Texte, Postings) zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrages ergibt. Mit Abnahme des Arbeitsergebnisses und der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber unwiderruflich das nicht ausschließliche, dauerhafte, weltweite und inhaltlich unbeschränkte Recht zur bestimmungsgemäßen Benutzung, insb. zum Laden, Anzeigen, Ablaufen lassen, Übertragen oder Speichern im Arbeitsspeicher sowie zur Vervielfältigung, Änderung und sonstigen Umarbeitung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Verwertung des Arbeitsergebnisses für derzeit noch unbekannte Nutzungsarten.
(2) Soweit die Erstellung von Software Gegenstand des Vertrages ist, beziehen sich die Rechte des Kunden gemäß Abs. (1) auf den Objektcode. Der Kunde kann seine Rechte ohne Einschränkung ganz und/oder teilweise übertragen, unterlizenzieren und durch Dritte wahrnehmen lassen (z.B. Hosting-Dienstleister), sowie beliebig Rechte davon abspalten und einräumen. Soweit die Software Drittsoftwarekomponenten enthält, gelten hierfür ausschließlich die jeweils maßgeblichen Lizenzbedingungen. Die Valuniq Spirit GmbH sichert zu, über die zur Rechteübertragung erforderlichen Rechte an der Software zu verfügen und die zur Durchführung erforderlichen Zustimmungen durch seine Mitarbeiter und sonst an der Entwicklung beteiligten Personen wirksam eingeholt zu haben.
(3) Vor Abnahme ist dem Kunden eine Nutzung nur zu Zwecken der Abnahmeprüfung gestattet.


VII. Laufzeit, Beendigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit ein Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde und im Vertrag keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden, beginnt die Laufzeit mit dem Abschluss des Vertrages und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Valuniq Spirit GmbH liegt ein zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigender wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung zur Erfüllung des Vertrags nicht binnen einer von der Valuniq Spirit GmbH bestimmten angemessenen Frist ausgeführt hat, sofern Valuniq Spirit GmbH bei Bestimmung der Frist die vorzunehmende Handlung konkret bezeichnet und erklärt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.


VIII. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Valuniq Spirit GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.
(2) Valuniq Spirit GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. (1) und (2) gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.
(4) Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
(5) Bei Verlust von Daten haftet Valuniq Spirit GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

IX. Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
(2) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Schwabach.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist unser Geschäftssitz, jedoch nur soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand 07/2023

*Pflichtfeld


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